vrijdag, juni 22, 2007

Dogmaticus Manfred Hauke over het limbo

In antwoord op het document van de Internationale Theologische Commissie -dat een zeer eenzijdige om niet te zeggen valse receptie kreeg in de pers, schreef dogmaticus Manfred Hauke enkele kritische bemerkingen. Tevens werden in het gezaghebbende tijdschrift "First Things" de kritische bemerkingen van Robert T. Miller gepubliceerd.
Hier zijn enkele passages:

Das Dokument leugne keineswegs die Wirklichkeit der Erbsünde und die Heilsnotwendigkeit der Taufe. Auch die Möglichkeit des Limbus sei theologisch nach wie vor offen. Der Text unterstreiche im Grunde nur, was bereits der Katechismus der Katholischen Kirche verlautbare (KKK 1261), nämlich dass es Hoffnung gibt auf einen Heilsweg auch für ungetauft verstorbene Kinder

Das Nichterreichen der Gottesschau als logische Folge der Erbsünde wäre am ehesten als „de fide“ zu qualifizieren, als verbindliche Glaubenslehre, auch wenn es zu keiner formellen Definition gekommen ist.

Auch bei der Erschließung des geschichtlichen Befundes finden sich Mängel. Bei der Behandlung der griechischen Väter (Nr. 11–14) wird behauptet, unter Berufung auf einen höchst fragwürdigen Aufsatz eines amerikanischen orthodoxen Theologen aus dem Jahre 1985: „Der Gedanke eines Erbes von Sünde oder Schuld – allgemein in der westlichen Überlieferung – war dieser Perspektive fremd, da in deren Sicht [nämlich der griechischen Väter] Sünde nur ein freier personaler Akt sein konnte“ (Nr. 11). Diese Behauptung ist so nicht richtig.

Nützt das Dokument der Theologenkommission dem Heil der Kinder, die in Gefahr sind, ohne die Taufe zu sterben? Vielleicht dürfen wir die Frage nach dem Limbus mit den Warntafeln auf schmalen Straßen im Hochgebirge vergleichen: Warntafeln werden überall aufgestellt, wo die Gefahr eines Absturzes besteht. Im Zweifelsfall sollte eher eine Tafel zuviel aufgestellt werden. In der Seelsorge ist unbedingt zu erklären, dass der einzige sichere Heilsweg für die ungetauft sterbenden Kinder die sakramentale Taufe ist. Die Instruktion der Glaubenskongregation über die Kindertaufe, Pastoralis actio (1980), betont sehr zu recht: „Die Kirche hat ... durch ihre Lehr- und Handlungsweise gezeigt, dass sie keinen anderen Weg außer der Taufe kennt, um den kleinen Kindern mit Gewissheit den Zugang zur ewigen Seligkeit zu eröffnen“ (DH 4671).

Für gläubige Eltern, die ohne eigene Schuld ein Kind etwa durch eine Fehlgeburt verloren haben, ist der Hinweis auf den Limbus ein Trost: das Kind ist nicht den Qualen der Hölle ausgesetzt. Darüber hinaus ist auf die Möglichkeit zu verweisen, dass das gläubige Gebet der Eltern und der gesamten Kirche das Kind auch zur seligen Gottesschau führen könnte. Dies als automatische Sicherheit darzustellen, wäre freilich ein Vergehen am ewigen Heil der kleinen Kinder. Die Theologenkommission hat einen solchen Automatismus nicht hergestellt, aber leider geht das mediale Echo ganz in diese Richtung. Dagegen wird die kirchliche Rezeption stärker als das beschriebene Dokument das Gewicht der Erbsünde unterstreichen müssen sowie die richtige Erklärung des allgemeinen Heilswillens Gottes, der sich der sakramentalen Heilsmittel bedient und der aktiven Mitwirkung des Menschen in der Gemeinschaft der Kirche.

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