woensdag, januari 12, 2011

Versus populum : "Eine Fehlentwicklung"!

Gero P. Weishaupt: "Rechtlich betrachtet ist die Zelebration zum Osten die normale Form der Zelebration, die Zelebration zum Volk hin wird als Möglichkeit gewertet, die eine Ausnahme bleiben sollte. So wäre zum Beispiel aus pastoralliturgischen Erwägungen ausnahmsweise bei einem Gottesdienst mit Kindern oder Jugendlichen eine Zelebration zum Volk hin denkbar. Die Entwicklung in der liturgischen Praxis nach dem Konzil ging bekanntlich andere Wege: Die Zelebration zum Volk wurde - entgegen den Normen - die Regel, die Zelebration zum Osten bzw. zum Herrn die Ausnahme. Diese Entwicklung war weder vom Zweiten Vatikanischen Konzil vorgesehen noch konnte sie mit Berufung auf nachkonziliare Dokumente gerechtfertigt werden. Rechtlich ist die Zelebration zum Osten niemals abgeschafft worden. Auch ein von der Wand getrennter Altar, der näher zum Kirchenschiff errichtet steht, ermöglicht ohne weiteres die Zelebration zum Osten." Bron: kathnews.de voor de gehele argumentatie!

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